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Zeitungen und Zeitschriften: Der Markt in Deutschland

In Deutschland gibt es einen riesigen Markt mit weit über 1.000 verschiedenen Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen. Hast Du erst einmal das Passende für Dich gefunden, ist es meist eine bequeme Lösung, ein langfristiges Abonnement abzuschließen. So musst Du nicht mehr extra zum Kiosk um die Ecke gehen, um die neueste Ausgabe zu kaufen, sondern bekommst alles bequem direkt nach Hause geliefert. 

Doch mit der Zeit kann es vorkommen, dass Du nicht mehr mit dem Lesen hinterherkommst, Deine Interessen sich ändern, Du einfach zu wenig Zeit hast oder aus Kostengründen das Abo beenden möchtest. Dann ist es sinnvoll, das Abo zu beenden, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Abos für Zeitungen und Magazine kündigen

Abos für Zeitungen oder Magazine fallen, genau wie Handy- oder Stromverträge, in den Bereich Verbraucherverträge und es gelten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Bedingungen. In der Regel werden diese Art der Verträge über einen längeren Zeitraum abgeschlossen, dürfen jedoch eine maximale Laufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten.

Wird der Vertrag nicht rechtzeitig, das heißt unter Einhaltung der Kündigungsfrist (die maximal 3 Monate betragen darf) beendet, ist eine automatische Verlängerung von bis zu 12 Monaten zulässig. Es steht den Verlagen jedoch frei, individuelle Bedingungen wie kürzere Laufzeiten oder Kündigungsfristen festzulegen und sogar den Wegfall der automatischen Verlängerung zu wählen. 

Eine besondere Herausforderung stellen kostenlose Probeabos dar, die viele Verlage anbieten. Diese sind oft nur auf einige Ausgaben oder wenige Wochen begrenzt und haben kurze Kündigungsfristen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, besteht die Gefahr, in ein langfristiges, reguläres Abo zu rutschen, das weniger attraktiv sein kann, als es zunächst erscheint.

Kündigungsfristen: Wann Du Dein Zeitungsabo kündigen kannst

Es gibt zwei Wege, wie Du Dein Zeitungs- oder Magazin-Abo beenden kannst. Möchtest Du Dein Abo ohne besonderen Grund kündigen, so erfolgt dies auf dem ordentlichen Weg. Das bedeutet, Du kündigst zum offiziellen Vertragsende und musst dabei die in Deinem Vertrag festgelegte Kündigungsfrist beachten. Diese Fristen variieren und können deutlich kürzer sein als die maximal mögliche Frist von 3 Monaten; häufig sind es vier Wochen oder in manchen Fällen sogar nur zwei Wochen. Informationen hierzu findest Du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verlags oder direkt in Deinem Vertrag. 

Wenn ein besonderer Grund vorliegt, hast Du das Recht, das Abo außerordentlich zu kündigen. Bei Zeitungs- und Magazinabos ist meistens eine Preiserhöhung der einzige besondere Grund, der eine solche Kündigung rechtfertigt. Verlage müssen Dich über geplante Preiserhöhungen frühzeitig informieren. Erfährst Du davon, musst Du innerhalb weniger Wochen darauf reagieren, um von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

So kündigst Du den Vertrag

Diese Form erfordert die Kündigung

Für die Kündigung Deines Zeitungs- oder Magazinabos ist grundsätzlich die Textform ausreichend. Das heißt, Du kannst Deine Kündigung per E-Mail, SMS, Fax oder sogar als eingescannte PDF einreichen, um den Vertrag wirksam zu beenden.

Wir empfehlen, die Kündigung per Post als Einschreiben an den jeweiligen Verlag zu senden. Dies stellt sicher, dass Deine Kündigung wirklich ankommt und Du einen Beleg über den Versand erhältst. 

Wenn Du keine Zeit oder Lust hast, Dich selbst um die Kündigung zu kümmern, kannst Du auch einen Kündigungsservice nutzen. Du übermittelst einfach die relevanten Vertragsdaten, und der Dienst kümmert sich um alles Weitere.

Das sollte die Kündigung enthalten

Damit Deine Kündigung wirksam ist, sind einige wichtige Informationen unerlässlich. Dein Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Adresse des Verlags
  • Dein Vor- und Nachname
  • Deine Adresse
  • Der Name der Zeitschrift oder Zeitung
  • Deine Abo- oder Kundennummer
  • Ein expliziter Hinweis auf die fristgerechte Kündigung
  • Der Widerruf etwaiger Einzugsermächtigungen
  • Eine Bitte um Bestätigung des fristgemäßen Erhalts der Kündigung

Mit diesen Angaben in Deinem Kündigungsschreiben solltest Du keine Probleme haben, das Abo erfolgreich zu beenden.

Widerspruchsrecht Deines Zeitungs-Abos

In manchen Fällen schließt man ungewollt ein Abo ab. Häufig passiert das bei Straßenumfragen oder als Zusatzangebot bei anderen Leistungen. Verträge, die auf diese Weise entstehen, zählen zu den sogenannten Haustürgeschäften. Für diese steht Dir laut § 312 c BGB ein Widerrufsrecht zu. Du kannst innerhalb von 14 Tagen Deinen Widerruf schriftlich einreichen und vom Vertrag zurücktreten.

Du hast weitere Fragen?

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