
Dein Fitnessstudio Fall
Fitnessstudios haben durch massive staatliche Finanzspritzen während des Lockdowns doppelt kassiert: Denn auch die Mitgliedsbeiträge wurden weiterhin abgebucht und das ohne eine Leistung erbracht zu haben.
Wir als zugelassener Online-Rechtsdienstleister helfen Dir mit unserer juristischen Expertise und unserer Erfahrung Dein Dir zustehendes Recht auf Rückzahlung geltend zu machen. Alle Möglichkeiten ausschöpfen - ganz ohne Risiko.
In 2020 und 2021 waren Fitnessstudios bis zu 300 Tage geschlossen. Grund hierfür war der Corona-bedingte Lockdown. Kunden, die trotzdem Mitgliedsbeiträge bezahlt haben und nicht trainieren konnten, können diese zurückfordern. Ohne Leistung durch das Fitnessstudio brauchst Du auch nicht zu zahlen. Mehrere Gerichte haben Fitnessstudios bereits zur Rückzahlung verurteilt.
Sämtliche Zahlungen, die Du während der Schließzeiten geleistet hast, stehen dem Fitnessstudio nicht zu. Wir berechnen auf Basis Deiner Angaben zur Höhe Deines Mitgliedbeitrags taggenau, wie viel Geld Du zurückfordern kannst. Hierbei berücksichtigen wir die spezifischen Schließzeiten aller 16 Bundesländer. Eine Verjährung droht zunächst nicht, da Deine Ansprüche erst nach drei Jahren verjähren. Schnell sein lohnt sich trotzdem!
Ja, auch die Schließzeiten von Fitnessstudios in Sachsen Ende 2021 bis Anfang 2022 werden berücksichtigt. Von Mitte November bis Mitte Januar hat Sachsen als einziges Bundesland im Rahmen der sogenannten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung die Öffnung von Fitnessstudios untersagt (§ 13 Abs. 1 SächsCoronaNotVO). Die in diesem Zeitraum bezahlten Fitnessstudiobeiträge können - genauso wie die zu viel gezahlten Fitnessstudiogebühren des 1. und 2. Lockdowns - zurückgefordert werden.
Möglichkeiten im Vergleich
Rechtsprechung