Sie können Geld von Ihrer Krankenversicherung zurück erhalten, wenn die Beitragserhöhungen in der Vergangenheit nicht plausibel begründet wurden. Dies führt dazu, dass die Beitragsanpassungen unwirksam sein können, so dass ein Rückzahlungsanspruch besteht. Einige Landgerichte und Oberlandesgerichte, u.a. auch das OLG Köln haben festgestellt, dass Beitragserhöhungen nichtig waren, da die sogenannten für die Erhöhung “auslösenden Faktoren” nicht gegenüber den Versicherten mitgeteilt wurden.
Sie können Geld von Ihrer Krankenversicherung zurück erhalten, wenn die Beitragserhöhungen in der Vergangenheit nicht plausibel begründet wurden. Dies führt dazu, dass die Beitragsanpassungen unwirksam sein können, so dass ein Rückzahlungsanspruch besteht. Einige Landgerichte und Oberlandesgerichte, u.a. auch das OLG Köln haben festgestellt, dass Beitragserhöhungen nichtig waren, da die sogenannten für die Erhöhung “auslösenden Faktoren” nicht gegenüber den Versicherten mitgeteilt wurden.
Sie können Geld von Ihrer Krankenversicherung zurück erhalten, wenn die Beitragserhöhungen in der Vergangenheit nicht plausibel begründet wurden. Dies führt dazu, dass die Beitragsanpassungen unwirksam sein können, so dass ein Rückzahlungsanspruch besteht. Einige Landgerichte und Oberlandesgerichte, u.a. auch das OLG Köln haben festgestellt, dass Beitragserhöhungen nichtig waren, da die sogenannten für die Erhöhung “auslösenden Faktoren” nicht gegenüber den Versicherten mitgeteilt wurden.
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