Flug mit Ryanair verspätet oder ausgefallen?
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Dein Flug mit Ryanair wurde annulliert oder war mehr als 3 Stunden verspätet? Dann hol Dir mit fine. eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.

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Deine mögliche Entschädigung gegenüber Ryanair

Bei Flugstörungen stehen Dir je nach Flugdistanz zwischen250 - 600 Euro Entschädigung für jede mitreisende Person von Eurowings zu. fine. hilft Dir Deine Entschädigung mit wenig Aufwand und hoher Erfolgswahrscheinlichkeit durchzusetzen.

Du willst mehr über Deine Rechte im Fall von Flugausfall oder -verspätung Deines Fluges mit Ryanair wissen? Dann kannst Du hier mehr erfahren

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19. Oct 22
Unkompliziert und schnell

Unkomplizierter Prozess und schnelle Umsetzung. So wie man es sich wünscht. Danke für die schnelle Hilfe!

F.
21. May 23
Super Service

Hatte wenig Erwartungen, aber fine. hat es geschafft, mir innerhalb weniger Wochen mein Geld zurück zu holen.

Laura
11. Apr 23
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Mein Antrag hat mich nur wenige Klicks gekostet - Dokumente hochladen und das wars. Um den rest hat sich fine gekümmert.

Tobias
11. Jun 23
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Bin froh , meinen Flug eingereicht zu haben. Musste mich um nichts kümmern und hab überraschend schnell mein geld erhalten

Simone R.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.

Wo finde ich meine Flugnummer?

Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.

Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.

Welche Kosten fallen für mich an?

Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung.

Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.

Kann ich auch Ansprüche für Mitreisende einreichen?

Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.

Ryanair: Deine Fluggastrechte & Anspruch auf Entschädigung

Ryanair ist eine irische Billigfluggesellschaft mit Sitz und Hauptflughafen in Dublin. Mit über 180 Millionen beförderten Passagieren zwischen Oktober 2022 und Oktober 2023 ist Ryanair die größte Fluggesellschaft in Europa. Eine Flugzeugflotte von 297 Flugzeugen fliegt weltweit etwa 229 Ziele an.

Bei der Vielzahl an Flügen ist es nicht überraschend, dass es bei Ryanair täglich zu Flugausfällen und Flugverspätungen kommen kann. Hier erfährst Du, wann ein Anspruch auf Entschädigung besteht und was Du beachten musst, wenn Du Deinen Ryanair-Flug umbuchen oder stornieren willst.

Steckbrief Ryanair

Firma: Ryanair Holdings PLC

Sitz: Dublin (Irland)

Hauptflughafen: Flughafen Dublin (DUB)

Flotte: 297 Flugzeuge (+ 236 Bestellungen)

Destinationen: ca. 229 weltweit

Das Wichtigste in Kürze

  • Möglicher Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung über 3 Stunden
  • Anspruch von bis zu 600 € pro Person je nach Flugdistanz
  • Recht auf Betreuungsleistungen bei Flugstörungen
  • Recht auf Ticketerstattung bei Flugausfall
  • Flugumbuchung oder Flug stornieren meist mit zusätzlichen Kosten verbunden

Flug mit Ryanair verspätet oder ausgefallen - Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Durch die EU-Verordnung 261/2004 werden Passagieren umfangreiche Rechte im Fall von Flugverspätungen oder -ausfällen und anderen Flugproblemen zugesichert. Diese Rechte gelten auch für Passagiere von Ryanair.

Als Airline mit Sitz in Irland und damit in der EU sind nicht nur alle Flüge, die an einem Flughafen in der EU starten, sondern auch Flüge mit einem Zielflughafen in der EU von der Verordnung abgedeckt.

Entschädigung bei Flugverspätungen mit Ryanair

Verzögern Flugverspätungen den Start einer Reise, ist dies sehr ärgerlich für die Passagiere. Die EU-Verordnung spricht Passagieren grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung zu, wenn die Verspätung am Zielflughafen mehr als 3 Stunden beträgt.

Gemessen wird die Verspätung an dem Zeitpunkt, an dem sich die Türen des Flugzeugs öffnen. Das kann vor allem dann von Bedeutung sein, wenn sich die Abfertigung des Fliegers verzögert und es dadurch zu längerer Wartezeit am Gate kommt.

Mehr zu Ansprüchen auf Entschädigung bei Flugverspätung erfahren

Entschädigung bei ausgefallenen Ryanair-Flügen

Unter Umständen ist Dein Ryanair-Flug nicht nur verspätet, sondern komplett annulliert. In diesem Fall kannst Du als Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Im Fall von ausgefallenen Flügen ist für eine Entschädigung zunächst zu prüfen, wie viele Tage vorher Ryanair über die Annullierung des geplanten Flugs informiert hat.

Hast Du mehr als 14 Tage vor Abflug durch Ryanair von der Annullierung des Flugs erfahren, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Betrug der Zeitraum weniger als 14 Tage, besteht in folgenden Fällen ein Anspruch:

Weniger als 14 Tage, aber mehr als 7 vorher informiert und

  • Ersatzflug > 2 Stunden früher gestartet
  • Ersatzflug > 4 Stunden später angekommen

Weniger als 7 Tage vorher informiert

  • Ersatzflug > 1 Stunde früher gestartet oder
  • Ersatzflug > 3 Stunden später angekommen

Mehr zu Ansprüchen auf Entschädigung bei Flugausfall erfahren

Höhe der Entschädigung

Falls sich für Dich aufgrund der vorherigen Punkte ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber Ryanair ergibt, lässt sich die Höhe der Entschädigung anhand der Distanz zwischen dem Abflug- und Zielflughafen ermitteln.

Die EU-Fluggastrechte legen entsprechende Pauschalbeträge für folgende Einteilung fest:

  • Distanz bis 1.500 km -> Entschädigungshöhe 250 € pro Person
  • Distanz bis 3.500 km -> Entschädigungshöhe 400 € pro Person
  • Distanz über 3.500 km -> Entschädigungshöhe 600 € pro Person

Mit fine. holst Du mit wenig Aufwand und einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit von 98,7% Deine Entschädigung von Ryanair.

Weitere Rechte auf Deinem Flug mit Ryanair

Die Entschädigung zwischen 250 - 600 Euro ist als Ausgleich für die Ärgernisse, die durch die Flugstörung entstanden sind, zu verstehen. Zusätzlich zu der Entschädigung stehen Dir jedoch weitere Rechte zu, wenn Du aufgrund von Problemen eine längere Wartezeit am Flughafen hast.

Je nach betroffenem Flug und zurückgelegter Distanz, hast du ab verschiedenen Wartezeiten Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von Ryanair. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass wartende Passagiere ausreichend versorgt werden.

Zu den Betreuungsleistungen gehören unter anderem

  • Recht auf Snacks und Getränke
  • Rechte auf Übernachtung in einem Hotelzimmer (wenn sich Flug auf den nächsten Tag verschiebt)
  • Recht auf Transfer zwischen Flughafen und Hotel
  • Recht auf Telefonat

Entschädigung von Ryanair im Fall von außergewöhnlichen Umständen?

Flugverspätungen oder -ausfälle bei Deinem Ryanair-Flug geben Dir umfangreiche Entschädigungsansprüche. Diese Ansprüche bestehen jedoch nur, wenn Ryanair für die Flugstörung verantwortlich ist, beispielsweise aufgrund eines schlecht gewarteten Flugzeugs.

Die Situation ändert sich, wenn auch die Airline das Problem nicht verhindern konnte. Wenn Flugverschiebungen aufgrund von Streiks des Bodenpersonals, Naturkatastrophen oder schlechtem Wetter auftreten, liegen die häufig zitierten außergewöhnlichen Umstände (ugs. oft höhere Gewalt) vor. Airlines wie Ryanair sind dann von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit.

Hinweis: Das Recht auf Versorgungsleistungen in solchen Situationen bleibt jedoch unberührt. Bei Flugausfall haben Passagiere meist ein Recht auf die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Flugumbuchung. Mehr zur Rückerstattung erfährst Du am Ende.

Was tun, wenn Ryanair nicht zahlt?

Alle Airlines, auch Ryanair, sind an die Vorgaben der EU-Verordnung gebunden und müssen Deine Entschädigung auszahlen, solltest Du einen Anspruch haben. Praktisch gibt es jedoch immer wieder Probleme mit Forderungen von Privatpersonen, sodass ihre Anfragen gar nicht oder erst nach langer Zeit beantwortet werden. Auf Anfragen von Anwälten oder Rechtsdienstleistern wie fine. wird erfahrungsgemäß umgehend reagiert und Entschädigungen innerhalb weniger Wochen ausbezahlt.

Hast Du nach wie vor keine Rückmeldung auf deine Anfrage nach einer Entschädigung bei Ryanair erhalten? Das Expertenteam von fine. hilft Dir zu Deinem Recht und holt Deine Entschädigung von Ryanair.

Ryanair-Flüge umbuchen oder stornieren - was Du wissen musst

Reisen können nicht immer nach Plan umgesetzt werden. Persönliche Umstände wie Krankheit oder ein nicht-genehmigter Urlaub sind Gründe, den gebuchten Flug zu ändern oder zu stornieren.

Welche Kosten fallen bei einer Umbuchung oder Stornierung meines Ryanair-Tickets an?

Umbuchungen unterliegen bei Ryanair grundsätzlich einer Umbuchungsgebühr. Innerhalb von 24 Stunden nach Buchung können kleinere Änderungen wie der Wechsel von Start- und Zielflughafen oder Datenänderungen ohne zusätzliche Gebühren vorgenommen werden.

Bis zu 2,5 Stunden vor Flugantritt kann bei Ryanair der ursprüngliche Flug auf einen anderen umgebucht werden. Dabei fordert Ryanair eine Umbuchungsgebühr von 45€ (bei telefonischer Umbuchung 60€) pro Person pro Flug.

Zusätzlich zur Umbuchungsgebühr müssen außerdem die Differenzbeträge in Bezug auf den Ticketpreis, zusätzliche Services wie Gepäck oder Flughafengebühren gezahlt werden. Sind die Preise für den neuen Flug geringer, ist eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge allerdings nicht möglich.

Eine Gebührenübersicht für verschiedene Services findest Du hier.

Wie viele Fluggesellschaften bietet auch Ryanair verschiedene Buchungstarife an:

Basic Tarif:

  • 1 kleines Handgepäckstück (40 x 20 x 25 cm).
  • Sitzplatz wird per Zufallsprinzip zugewiesen.

Regular Tarif:

  • Standardsitzplatz
  • Priority-Boarding
  • 1 kleines Handgepäckstück (40 x 20 x 25 cm)
  • 10-kg-Handgepäckstück (55 x 40 x 20 cm)

Plus Tarif:

  • Standardsitz
  • Freigepäckgrenze von einem kleinen Handgepäckstück an Bord
  • Aufgabegepäckstück bis 20 kg

Family Tarif:

  • 1 kleines Handgepäck (40 x 20 x 25 cm)
  • 10 kg Aufgabegepäckstück für jedes Gruppenmitglied
  • kostenlose Sitzplätze für Kinder unter 12 Jahren
  • 1 Aufgabe-Familiengepäckstück bis 20 kg

Flexi Plus:

  • Priority Boarding
  • 2 Handgepäckstücke (ein kleines Handgepäckstück und ein 10 kg schweres Handgepäck)
  • Sitzplatzreservierung
  • Fast Track Sicherheitskontrolle am Flughafen (falls verfügbar)
  • kostenlosen Check-in am Flughafen
  • flexible Umbuchung

Übersicht Ryanair-Tarife

Die Umbuchungsgebühr entfällt nur bei Flexi Plus. Für eine Umbuchung für die gleiche Strecke am gleichen Tag entstehen Dir keine Kosten. Für eine Änderung der Strecke am gleichen Tag entstehen ebenso keine Gebühren, jedoch musst Du eine mögliche Preisdifferenz der Ticketpreise bezahlen. Gleiches gilt für eine Umbuchung für einen anderen Tag.

Bei der Stornierung eines Ryanair-Fluges muss keine Stornierungsgebühr nachgezahlt werden. Für die Absage ist es ausreichend, wenn der Fluggast zum Abflugdatum einfach nicht am Flughafen erscheint. Ryanair muss nicht zusätzlich informiert werden, da die Airline laut eigener Website den Buchungspreis nicht freiwillig erstattet und somit auch keine weiteren Informationen benötigt.

Unter bestimmten Umständen erstattet Ryanair jedoch das Flugticket und handelt dabei entsprechend rechtlicher Vorgaben.

Laut Ryanair-Website hat man einen Anspruch auf Erstattung des vollen Ticketpreises, wenn der Fluggast oder ein nahestehender Angehöriger (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Stiefkinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Stiefgeschwister, Schwiegervater/-mutter, Schwager/Schwägerin oder Schwiegersohn/-tochter) verstorben ist. Der Erstattungsantrag muss vor dem Reisedatum eingereicht werden.

Wird bei einem Fluggast innerhalb von 6 Wochen nach der Buchung eine schwere oder lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert, erstattet Ryanair die Kosten in Form einer Reisegutschrift. Die Anträge werden nach dem Ermessen der Airline beurteilt.

Einen Anspruch auf Erstattung hat man ebenso, wenn ein Ryanair-Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat und der Fluggast sich entscheidet, den Flug nicht mehr anzutreten.

Kostenrückerstattungsantrag Ryanair

Treffen die oben genannten Gründe für eine Stornierung Deines Fluges bei Ryanair nicht zu, kannst Du Dir dennoch einen Teil des Ticketpreises zurückholen. Wie genau das funktioniert, wird im nachfolgenden Abschnitt erläutert.

Flug stornieren - Steuern und Gebühren zurückfordern

Verpasst Du Deinen Flug oder stornierst ihn im Vorfeld, wird Dir in den meisten Fällen keine Rückerstattung des Flugtickets genehmigt. Anders verhält es sich mit den Flugnebenkosten wie Steuern, Flughafengebühren, Entgelte und Zuschläge. Diese Ausgaben spart die Fluggesellschaft, wenn Du den Flug nicht antrittst.

Stornierst Du den Flug, muss Ryanair diese Beträge an Dich auszahlen, da die Airline diese Ausgaben nur zahlen muss, wenn Du den Flug tatsächlich antrittst. Dazu musst Du die Rückzahlung bei der Airline einfordern, freiwillig zahlt Ryanair diesen Betrag meist nicht. Für die Rückforderung können Fluggäste eine E-Mail an die allgemeine Kundendienstadresse der Airline schicken. Die telefonische Hotline ist dafür nicht gedacht.

Fluggesellschaften müssen bei der Buchung eines Flugtickets die Kosten für das Ticket aufschlüsseln. So kannst Du die genaue Höhe der Rückforderung erfahren.

Rückerstattung Deines Ryanair-Tickets bei Flugausfall

Im Fall einer Stornierung durch Ryanair erhält der Fluggast eine E-Mail von Ryanair, welche die Flugstörung bestätigt.

Wird Dein Flug durch Ryanair ersatzlos gecancelt, steht Dir eine der folgenden Möglichkeiten zu:

  • Umleitung des Fluges zu vergleichbaren Reisebedingungen zum endgültigen Ziel: Der Fluggast hat die Wahl, ob der Flug zum frühestmöglichen oder späteren Zeitpunkt seiner Wahl stattfinden soll.
  • Kostenlose Umbuchung des Fluges derselben Strecke auf einen späteren Zeitpunkt.
  • Rückerstattung des Ticketpreises: Für die Erstattung muss ein Formular ausgefüllt werden und Ryanair erstattet den vollständigen Buchungspreis.

Das Recht auf eine Rückerstattung oder Umbuchung des Tickets besteht auch, wenn Ryanair selbst nicht an dem Flugausfall Schuld ist. Auch zusätzliche Kosten für Gepäck o.ä. müssen erstattet werden.

Damit kommt Ryanair den rechtlichen Anforderungen nach, die Flugreisenden im Fall einer Flugannullierung durch die EU-Verordnung 261/2004 zustehen.

Forderst Du eine Erstattung des Flugtickets, bleibt Dein möglicher Anspruch auf Entschädigung davon unberührt.

Mehr zu Deinen Möglichkeiten bei Flugausfall eines Ryanair-Fluges erfährst Du hier:

Rückerstattung des Flugpreises

Urteil gegen Ryanair: Airline muss bei Nichtantritt des Fluges Nebenkosten zahlen

Urteil gegen Ryanair: BGH stärkt Passagierrechte

Kostenrückerstattung bei Nichtantritt eines Fluges

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Fluggäste, die einen gebuchten Flug nicht antreten, die Kosten für Flugnebenkosten, die durch den Nichtantritt eingespart wurden, zurückverlangen können. Im vorliegenden Fall hatte ein Passagier seinen Flug nicht angetreten, woraufhin die Fluggesellschaft Ryanair die Kosten für Steuern, Gebühren und Entgelte nicht erstattete. Der BGH bestätigte das Recht des Passagiers auf Rückerstattung dieser Kosten, auch wenn sie nicht explizit in den Ticketpreisen eingerechnet waren. Das Gericht betonte, dass die Fluggesellschaft sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss, unabhängig von ihrer Preiskalkulation. Das Urteil dürfte insbesondere für Billigflieger relevant sein.

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