Entschädigung bei Flugausfall
Sicher Dir bis zu 600€

Dein Flug ist ausgefallen oder wurde kurzfristig annulliert? Dann hast Du Anspruch auf Schadensersatz. Wir holen Dir Deine rechtmäßige Entschädigung von bis zu 600 €.

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Entschädigung bei Flugausfall - Bis zu 600 Euro von der Airline fordern
Deine Entschädigung: €600 🎉
EU REGULATION EC261
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Das steht Dir im Fall eines Flugausfalls zu

Wird Dein Flug gestrichen, stehen Dir als Passagier umfassende Rechte zu. Erfährst Du weniger als 14 Tage vor Abflug von dem Ausfall, steht Dir eine Entschädigung bis zu 600 € zu.

Wie hoch Dein Anspruch ist, hängt vor allem von der Entfernung zwischen Ab- und Zielflughafen ab.


Mehr zu Deinen Rechten bei Flugausfall erfährst Du hier

Höhe der Entschädigung bei Flugausfall - 250 bis 600 Euro je nach Distanz von Airline bei annulliertem Flug einfordern
€250 pro Fluggast
0 - 1500 km
Berlin
Frankfurt
€400 pro Fluggast
1500 - 3500 km
Berlin
Mallorca
€600 pro Fluggast
+ 3500 km
Berlin
New York
3 Schritte zu Deiner Entschädigung

So funktioniert's

Im Fall eines annullierten Flugs setzen unsere Experten Dein Recht gegenüber der Airline durch und holen Dir Deine rechtmäßige Entschädigung.

Reiche einfach Deinen Fall zur Prüfung ein und lehn Dich zurück. Wir kümmern uns um alles.

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Gib uns die wichtigsten Informationen zu Deinem Flug. Der Prozess dauert weniger als 2 Minuten. Wir prüfen kostenlos Deinen Anspruch auf Entschädigung.

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Wir fordern Deine Entschädigung bei der Airline ein, zur Not auch vor Gericht. Du hast dabei keinen Stress und Null Kostenrisiko.

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Bei Erfolg überweisen wir Dir umgehend Deine Entschädigung. Kosten hast Du nur im Erfolgsfall.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Flugentschädigung.

Wo finde ich meine Flugnummer?

Die Flugnummer besteht aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und einem 2- bis 4-stelligen Code des Fluges. Die Flugnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung oder Deinem Boarding Pass.

Beispiel: Hinter der Flugnummer EW 9049 steht der Flug 9049 von Eurowings.

Welche Kosten fallen für mich an?

Kosten fallen für Dich erst an, wenn wir erfolgreich Deine Entschädigung eingefordert haben. Dann zahlst Du eine geringe Provision anteilig von Deiner Entschädigung. Die Höhe der Provision beträgt 28 Prozent (sofern wir uns außergerichtlich mit der Airline einigen) bzw. 47 Prozent (im Fall, dass Dein Fall vor Gericht geht).

Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Die Verjährungsfrist richtet sich dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Entschädigung für Flüge kannst Du in Deutschland bis zu 3 Jahre rückwirkend beanspruchen. Reiche daher gern auch alle älteren Fälle bei uns ein.

Kann ich auch Ansprüche für Mitreisende einreichen?

Ja! Du kannst Ansprüche für alle betroffenen Personen einreichen. Das gilt auch dann, wenn Du selbst kein Reisender warst.
Die Entschädigung steht dabei immer dem Reisenden selbst zu. Das ist dann wichtig, wenn die Reise von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Prüfung Deines Falls benötigen wir zunächst nur ein Dokument, welches nachweist, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Das kann entweder die Buchungsbestätigung oder der Boarding Pass sein. Das Dokument kannst Du als Bild oder als PDF über unser Dashboard hochladen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Für gewöhnlich dauert es etwa 3 Monate von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Deiner Entschädigung. Abhängig vom Einzelfall und besonderen Umständen kann der Zeitraum aber auch länger sein. Wir halten Dich regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand Deines Falles.

Deine Fluggastrechte bei Flugausfall

Inhaltsübersicht

Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall

Flugausfälle gehören zum Alltag an Flughäfen und stellen für Passagiere ein großes Ärgernis dar. Doch zum Glück räumt das EU-Recht Fluggästen in solchen Fällen weitreichende Rechte ein, um Entschädigung bei annullierten Flügen zu erhalten.

Rechtsgrundlage für Deinen Anspruch auf Schadensersatz

Die Rechte von Passagieren im Fall von Flugausfällen sind in der EU-Fluggastverordnung 261/2004 geregelt. Die Verordnung wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet. Sie hat den Schutz von Reisenden bei Flugausfällen zum Ziel und gewährt ihnen umfangreiche Rechte auf Flugentschädigung und darüber hinaus. Ursprünglich nur auf Flugausfälle gerichtet, wurde die Verordnung später auf Verspätungen ausgeweitet. (Hier erfährst Du mehr zum Thema Entschädigung bei Flugverspätung)

Wann spricht man von einem Flugausfall?

Von Flugausfällen spricht man in unterschiedlichen Fällen. Zum einen sind Flüge, die gänzlich gestrichen wurden, ein Flugausfall. 

Zum anderen werden auch Flüge, die früher als geplant stattfinden (also vorverlegt wurden) unter gewissen Bedingungen rechtlich als Flugausfall bewertet. Für Flüge, die mehr als 1 Stunde früher als geplant starten, haben Reisende unter Umständen ebenfalls einen Schadensersatzanspruch.

Wann steht Dir eine Entschädigung zu?

Bei der Frage, wann Dir im Fall eines ausgefallenen Fluges eine Entschädigung zustehen kann, gilt grundsätzlich: Wurdest Du weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung des Fluges informiert, kann ein Schadensersatzanspruch möglich sein. 

Wurdest Du auf einen neuen Flug umgebucht, ist weiterhin entscheidend, wie viele Stunden früher der Flug gestartet bzw. am Ziel angekommen ist. 

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch besteht:

Zeit vor Abflug Abflug bzw. Ankunft des Alternativflugs Entschädigungsanspruch
> 14 Tage vorher Ab- und Ankunftszeit nicht relevant Nein
< 14 Tage vorher Kein Ersatzflug Ja
7 - 14 Tage vorher Ankunft < 4 Stunden Nein
7 - 14 Tage vorher Abflug < 2 Stunden früher Nein
7 - 14 Tage vorher Ankunft > 4 Stunden später Ja
7 - 14 Tage vorher Abflug > 2 Stunden früher Ja
< 7 Tage vorher Ankunft < 2 Stunden später Nein
< 7 Tage vorher Abflug < 1 Stunde früher Nein
< 7 Tage vorher Ankunft > 2 Stunden später Ja
< 7 Tage vorher Abflug > 1 Stunde früher Ja

Wie hoch ist Deine Entschädigung bei einem Flugausfall?

Bist Du von einer Flugannullierung betroffen, hast Du zunächst einen Anspruch auf einen Ersatzflug. Wurde Dir kein Ersatzflug angeboten, kannst Du die Erstattung des Ticketpreises einfordern.

Für den entstandenen Schaden, wie etwa die Wartezeit, zeigt Dir die oben stehende Tabelle, ob Du einen Anspruch auf Ausgleichszahlung hast. 

Ergibt die Prüfung Deines Falls einen bestehenden Anspruch, hängt die Höhe der Entschädigung, die Du bekommen kannst, von der Strecke Deines Fluges ab.

  • Kurzstrecke (<1.500 km), beispielsweise Berlin - München, beträgt die Entschädigung 250 €
  • Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km), beispielsweise Berlin - Madrid, beträgt die Entschädigung 400 €
  • Langstrecke (>3.500 km), beispielsweise Berlin - Teneriffa, beträgt die Entschädigung 600 €

Wie lange sind Deine Ansprüche gültig?

Die Verjährungsfrist für Forderungen bei Flugproblemen ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland wird die Verjährungsfrist vom Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 195, 199 BGB) geregelt. 

Daraus ergibt sich eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist endet stets am Ende des Jahres. Das bedeutet: Bei einem Flugausfall im Mai 2023 besteht der Anspruch bis zum 31.12.2026. 

In anderen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, gelten teilweise noch längere Fristen von bis zu 5 Jahren.

Grundsätzlich raten wir Dir, Ansprüche schnellstmöglich einzuklagen. Gerade kleinere Airlines sind Jahre später unter Umständen nicht mehr am Markt und Du erhältst keine Entschädigung mehr.

Weitere Rechte bei annulliertem Flug

Rückerstattung der Ticketkosten

Ein Flugausfall kann frustrierend sein. Nicht selten werden weder ein Ersatzflug noch eine Umbuchung angeboten. In diesen Fällen kannst Du die Rückerstattung Deines Ticketpreises verlangen. Dieses Recht hast Du für alle Flüge, die an Flughäfen in der EU starten oder landen. 

Denke daran: Du bist nicht verpflichtet, einen Gutschein zu akzeptieren. Du hast das Recht, eine Auszahlung zu verlangen. 

Die erstattungsfähigen Ticketkosten umfassen:

  • Preis für den Flug
  • Kosten für Sitzplatzreservierungen
  • Kosten für Gepäck

Versorgungsleistungen bei langen Wartezeiten

Zusätzlich zur Rückerstattung der Ticketkosten hast Du auch Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Fluggesellschaft. So hast Du bei langen Wartezeiten Anspruch auf kostenlose Verpflegung:

  • Kurzstrecke: ab 2 Stunden Wartezeit
  • Mittelstrecke: ab 3 Stunden Wartezeit
  • Langstrecke: ab 4 Stunden Wartezeit

Beträgt die Wartezeit sogar mehr als 5 Stunden, kannst Du Deinen Flug kostenlos stornieren und die Rückerstattung der Ticketkosten fordern.

Findet Dein Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Hotelübernachtung einschließlich der Transfers vom und zum Flughafen anzubieten. Das gilt unabhängig davon, welche Distanz Dein Flug hat.

Ausnahmen: Keine Ansprüche bei außergewöhnlichen Umständen

Fluggesellschaften können nur dann zu Entschädigungsleistungen verpflichtet werden, wenn der Flugausfall auf ihr Verschulden zurückzuführen ist. In Fällen von außergewöhnlichen Umständen haben Airlines den Flugausfall grundsätzlich nicht zu verantworten

Sind beispielsweise

nachweislich für den Flugausfall verantwortlich, besteht kein Recht auf Schadensersatz gegenüber der Airline.

Wichtig: Allerdings solltest Du Dich nicht vorschnell vom Argument der außergewöhnlichen Umstände entmutigen lassen. Viele Fluggesellschaften greifen schnell auf dieses Argument zurück, um sich von ihren Pflichten zu entbinden. 

Wir empfehlen Dir dennoch, Deinen Fall bei uns zur Prüfung einzureichen. Denn Airlines sind verpflichtet, alle Möglichkeiten für die schnellstmögliche Beförderung zu prüfen. Das schließt eine Beförderung mit einer anderen Airline ebenso ein wie eine Fahrt mit Bus oder Bahn. 

Über unser System haben wir Zugriff auf umfangreiche Datensätze und können prüfen, ob weiterhin ein Anspruch für Dich entsteht.

Was tun, wenn Dein Flug ausfällt?

Im Falle eines Flugausfalls ist eine umfangreiche Dokumentation das Wichtigste, um später seine Ansprüche geltend zu machen. Wir empfehlen Dir, unsere nachfolgenden Tipps zu befolgen. Dadurch hast Du die größten Chancen, eine Entschädigung in voller Höhe von der Airline mit uns einzuklagen.

  • Wende Dich an die Mitarbeiter der Airline und lass Dir den Flugausfall schriftlich bestätigen
  • Bewahre sämtliche Belege für Ausgaben während der zusätzlichen Wartezeit auf
  • Bitte die Airline Snacks und Getränke bei sehr langen Wartezeiten bereitzustellen. Besteh auf Dein Recht, falls sich die Mitarbeitenden weigern sollten.
  • Lass Deine Ansprüche durch fine. prüfen. Stelle dazu in nur 2 Minuten die wichtigsten Informationen zu Deinem Flug über unseren Online-Prozess zur Verfügung

So holst Du Deine Entschädigung bei Flugausfall

Unsere Experten haben große Erfahrung im Bereich der Fluggastrechte. Über unseren Service hast Du die besten Chancen, zu Deinem Recht auf Schadensersatz zu kommen. 

Um Dein Recht gegenüber der Airline durchzusetzen, musst Du Deinen Fall online bei uns zur Prüfung einreichen. Anhand der Flugdaten ermitteln wir die Höhe Deines Anspruchs. Sobald Du uns beauftragt hast, holen wir innerhalb weniger Wochen Deine Entschädigung. 

Zögere nicht und beginne jetzt, Deine gerechte Entschädigung mit unserer Hilfe einzufordern.

English VersionFlight Cancellation Compensation

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