Hier findest du viele Antworten rund ums Thema Rückerstattung von Fitness Studios
Mehr FragenIn 2020 und 2021 waren Fitnessstudios bis zu 300 Tage geschlossen. Die Fitnessstudios hatten aufgrund des coronabedingten Lockdowns geschlossen. Kunden, die trotzdem Mitgliedsbeiträge bezahlt haben und nicht trainieren konnten, können diese zurückfordern. In Deutschland gilt der Grundsatz: “Ohne Leistung keine Gegenleistung”. Das Fitnessstudio konnte seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen, wonach auch der Anspruch auf die Gegenleistung gemäß § 326 Abs. 1 BGB entfällt. Mehrere Gerichte haben Fitnessstudios bereits zur Rückzahlung verurteilt. Deshalb kannst Du Dein Geld vom Fitnessstudio zurück holen, dass Du während der Schließzeiten in der Corona Pandemie gezahlt hast.
Unser Service kostet Dich einmalig 20 Euro. Wir fordern Deine Fitnessstudio Beiträge zurück und übernehmen das volle Kostenrisiko. Wenn Dein Fitnessstudio bezahlt, darfst Du alles behalten.
Um Dein Geld von den Fitnessstudios zurück zu fordern, klickst Du ganz einfach auf den Link “Geld zurück holen” und wirst von uns durch den Prozess geführt. Hierbei machst Du in nur 3 Minuten Angaben zu Deinem Fitnessstudio und Deinem Vertrag. Du kannst daraufhin Deinen Fall im Kundenportal jederzeit anschauen. Die Beauftragung ist in wenigen Minuten erledigt. Wir kümmern uns um den Rest.
Wir können derzeit nur Kunden helfen, die ihr Geld von Fitnessstudios mit Sitz in Deutschland zurück fordern möchten. Die Rechtslage ist in anderen Ländern der EU anders ausgestaltet.
Nein. 100% der Erstattung vom Fitnessstudio gehören Dir. Du zahlst uns bei Beauftragung lediglich 20 Euro Durchsetzungspauschale. Du behältst also das gesamte Geld, das Dir das Fitnessstudio zurück zahlt.
Du trägst kein Kostenrisiko bei der Rückforderung Deiner Fitnessstudio Beiträge. Wir übernehmen dieses Risiko für Dich.
Sämtliche Zahlungen, die Du während der Schließzeiten geleistet hast, stehen dem Fitnessstudio nicht zu. Wir berechnen auf Basis Deiner Angaben zur Höhe Deines Mitgliedbeitrags taggenau, wie viel Geld Du zurückfordern kannst. Hierbei berücksichtigen wir die spezifischen Schließzeiten aller 16 Bundesländer. Eine Verjährung droht zunächst nicht, da Deine Ansprüche erst nach drei Jahren verjähren. Schnell sein lohnt sich trotzdem!
Du kannst dich bei uns in wenigen Schritten anmelden, um Deine Fitnessstudio Beiträge zurück zu fordern. Wir fordern für Dich die Beiträge zurück, die Du bezahlt hast, während das Fitnessstudio wegen Corona geschlossen hatte. Die Antragstellung selbst dauert ein paar Minuten. Erforderlich und ausreichend sind Angaben zum Fitnessstudio, zum gezahlten Betrag je Periode, zu Deinem Vertrag, sowie Deine Mitgliedsnummer und Kontaktdaten. Du erhältst von uns weitere Unterlagen per E-Mail, welche wir zur Legitimation gegenüber den Betreibern der Fitnessstudios benötigen. Wir fordern das Fitnessstudio mit einem Schreiben in Deinem Namen zur Rückzahlung der Fitnessstudio Beiträge auf. Sollte das Fitnessstudio daraufhin nicht zahlen, setzen wir für Dich ein Inkassoschreiben auf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit seinem Urteil vom 04.05.2022, Az. XII ZR 64/21, dass Fitnessstudios Mitgliedsbeiträge zurück zahlen müssen, die während des Corona-Lockdowns von den Mitgliedern gezahlt wurden. Damit bestätigt der BGH vorangegangene Urteile des Amtsgericht Papenburg und des Landgericht Osnabrück.Den Fitnessstudio Betreibern war es während der coronabedingten Schließungsanordnungen gemäß § 275 Abs. 1 BGB rechtlich unmöglich, die vertraglich geschuldete Hauptleistungspflicht zu erfüllen. Fitnessstudio Mitglieder hatten während dieser Zeit keine Möglichkeit das Fitnessstudio vertragsgemäß zu nutzen. Daraus folgt ein Rückzahlungsanspruch aus §§ 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 346 Abs. 1 BGB. Du kannst somit Deine Fitnessstudio Beiträge zurückfordern.
Wir berechnen die Höhe Deiner Erstattung auf Grundlage Deiner Angaben zum monatlichen Beitrag und der corona-bedingten Schließzeiten für Dein Bundesland. Hierbei berücksichtigen wir den 1. und 2 Lockdown in allen 16 Bundesländern, zusätzlich auch den 3. Lockdown in Sachsen.
Das ist grundsätzlich nicht nötig. Die klare Rechtslage und unsere Vorgehensweise sprechen dafür, dass ein Erscheinen vor Gericht nicht notwendig ist. Oft sind wir außergerichtlich erfolgreich.
Nein, das Fitnessstudio darf Dir deshalb nicht einfach kündigen.
Wir bearbeiten Deine Rückforderung gegenüber allen Fitnessstudios in Deutschland. Die meisten unserer Kunden haben Rückforderungen gegen McFit, FitX, Fitstar, FitOne, Clever Fit, Fitseveneleven oder Easyfitness.Neben diesen großen Fitnessstudio-Ketten, helfen wir natürlich auch bei kleinen Fitnessstudios bei Dir vor Ort.
Je nach Bundesland waren die Fitnessstudios im Frühjahr während des 1. Lockdowns vom 16. März 2020 bis spätestens 8. Juni 2020 wegen Corona geschlossen. Der 2. Lockdown erfolgte frühestens am 2. November 2020 bis spätestens zum 11. Juni 2021. Das Bundesland Sachsen hatte einen 3. Lockdown vom 22. November 2021 bis zum 14. Januar 2022. In diesen Zeiträumen kannst Du je nach Bundesland Deine Fitnessstudio Beiträge zurück holen.
Nachdem Du in 3 Minuten Deine Angaben bei uns erfasst hast, legen wir los. Wir fragen nach einigen Wochen nach, ob Du bereits Geld erhalten hast. Um alles Andere kümmern wir uns.
Kontaktiere uns bei Fragen zum Thema Fitnessstudio Mitgliedsbeitrag Rückforderung gerne per E-Mail.
Nach Beauftragung fordern wir das Fitnessstudio in Deinem Namen auf, Dir Dein zu Unrecht abgebuchtes Geld zurück zu zahlen. Wir kümmern uns um eine genaue Berechnung und eine rechtssichere Mahnung. Hierfür berechnen wir Dir einmalig 20 Euro, Du trägst keinerlei Kostenrisiko. Bei Zahlung des Fitnessstudios gehören 100% der Erstattung Dir.
Das Fitnessstudio zahlt nicht. Wir klagen für Dich, doch die Klage bleibt ohne Erfolg. Da Du jedoch nicht das Prozessrisiko trägst, hast Du nur einmalig 20 Euro investiert. Die Risiken Dein Recht mit einem Anwalt durchzusetzen sind demnach weitaus höher. Wir haben bisher gute Erfahrungen gemacht und können einen Großteil der Rückforderungen außergerichtlich klären, denn die aktuelle Rechtslage ist eindeutig.
Ja, auch die Schließzeiten von Fitnessstudios in Sachsen Ende 2021 bis Anfang 2022 werden berücksichtigt. Von Mitte November bis Mitte Januar hat Sachsen als einziges Bundesland im Rahmen der sogenannten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung die Öffnung von Fitnessstudios untersagt (§ 13 Abs. 1 SächsCoronaNotVO). Die in diesem Zeitraum bezahlten Fitnessstudiobeiträge können - genauso wie die zu viel gezahlten Fitnessstudiogebühren des 1. und 2. Lockdowns - zurückgefordert werden.
Worauf wartest du? Hole dir jetzt deine Fitness Studio Beiträge mit geringem Aufwand und
ohne Risiko. Wir kümmern uns drum!
Unsere Experten stehen Dir zur Seite und beraten Dich -
kostenfrei und unverbindlich.