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Deine Zeit ist unbezahlbar. Unser Kündigungsservice bietet Dir eine schnelle, unkomplizierte Lösung, damit Du Dich wichtigeren Dingen widmen kannst. Kündigen war noch nie so einfach! 

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Gasanbieter kündigen? Mit fine. so einfach wie Pizza bestellen. Vertragsdaten angeben und online unterschreiben, wir übernehmen den Rest.

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Wähle aus hunderten Anbietern Deinen Vertrag. Wir haben die passende Kündigungsvorlage mit den Adressen Deiner Vertragspartner bereits für Dich erstellt.

2. Vertragsdaten angeben und online unterschreiben

Wir haben die Vorlage bereits rechtssicher formuliert. Du musst nur noch Deine persönlichen Daten und die Vertragsnummer ausfüllen und digital unterschreiben.

3. Kündigung verschicken

Im letzten Schritt wählst Du aus, wie wir die Kündigung für Dich verschicken. Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail, wir kümmern uns um den Rest.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Vertrag kündigen.

Mit fine. sagst Du in wenigen Klicks Tschüss zu  Deinem aktuellen Gasanbieter. Vertragsdaten in 2 Minuten angeben, wir übernehmen den Rest.

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Möchtest Du Deinen Gasanbieter wechseln, sei es wegen einer Preiserhöhung oder weil Du mit den Leistungen nicht zufrieden bist, ist zunächst die Kündigung Deines aktuellen Gasvertrages erforderlich. In diesem Artikel erfährst Du, worauf Du beim Kündigen achten musst und wie Du dabei effektiv vorgehen kannst.

Mindestlaufzeit und Frist bei der Kündigung des Gasvertrags

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Dein Gasvertrag kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Jedoch wird die Kündigung erst mit Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam. Es ist daher entscheidend, dass Du die Kündigungsfrist einhältst. Versäumst Du dies, verlängert sich Dein Vertrag automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit.

Überblick über typische Laufzeiten und Fristen:

Die genauen Bedingungen für Deinen Fall findest Du in den Vertragsbedingungen. In den meisten Fällen gelten folgende Bedingungen:

  • Mindestlaufzeit: häufig 12 oder 24 Monate
  • Kündigungsfrist: in der Regel 1 oder 3 Monate

Kündigungsfrist bei Grundversorgung

Befindest Du Dich in der Grundversorgung Deines lokalen Anbieters, profitierst Du von einer kürzeren Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

Hinweis: Zwar spricht eine kurze Kündigungsfrist für die Grundversorgung. Allerdings hast du in der Grundversorgung meist deutlich schlechtere Konditionen im Vergleich zu einem Sondervertrag. Es kann also sinnvoll sein, die Preise zu vergleichen und einen Vertrag über die Belieferung mit Gas bei einem der zahlreichen Anbieter abzuschließen.

Sonderkündigungsrecht zur außerordentlichen Kündigung

Die oben genannten Regeln gelten, wenn Du Deinen Gasvertrag ordentlich kündigen möchtest. 

Es gibt Fälle, in denen du außerordentlich kündigen kannst und vorzeitig aus deinem Vertrag kommst.

Kündigung bei Preiserhöhung

Ein Szenario, dass auch bei anderen Verbraucherverträgen (Stromverträge, Handyverträge, Haftpflichtversicherung, etc.) eine außerordentliche Kündigung ermöglicht, ist die Preiserhöhung. Erhöht dein Anbieter den vertraglich festgelegten Preis, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Über eine anstehende Preiserhöhung muss Dich Dein Anbieter mindestens einen Monat vorher informieren. 

Um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, hast Du anschließend innerhalb einer geltenden Frist Zeit, den Vertrag zu kündigen. Weise im Kündigungsschreiben deutlich darauf hin, dass Du von Deinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der höheren Preise Gebrauch machst. 

Tipp: Wenn Du Deinen Vertrag außerordentlich kündigst, solltest Du Dich umgehend auf die Suche nach einem neuen Anbieter machen. Der Wechsel zu einem neuen Anbieter benötigt in der Regel ebenfalls einige Wochen. Hast du zum Zeitpunkt, an dem die Kündigung in Kraft tritt, noch keinen neuen Anbieter, fällst du für eine Übergangszeit von 3 Monaten in die Ersatzversorgung. Hierbei gelten die Konditionen der Grundversorgung. Anschließend ergeben

Kündigung bei Umzug

Ein Umzug kann ebenfalls zu einem Sonderkündigungsrecht führen, allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. Außerordentlich kündigen kannst du, wenn:

  • Deine neue Wohnung nicht vom bisherigen Gasversorger beliefert wird.
  • Du aufgrund des Umzugs höhere Preise zahlen müsstest.
  • Du in einen Haushalt einer anderen Person ziehst.

Informiere Deinen Anbieter mindestens sechs Wochen vor Deinem Umzug und teile ihm Dein Vorhaben mit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Der Anbieter hat daraufhin zwei Wochen Zeit, um auf Deine Kündigung zu reagieren und gegebenenfalls ein neues Angebot zu unterbreiten. Erhältst Du kein Angebot oder nur ein Angebot mit schlechteren Konditionen, wird Deine Kündigung wirksam.

Die Kündigung - Das gehört hinein

Damit Deine Kündigung auch rechtswirksam ist, gehören einige Bestandteile zwingend hinein. GIb im Kündigungsschreiben unbedingt folgende Dinge an: 

  • Name und Anschrift des Gas-Anbieters
  • Dein Vor- und Nachname
  • Deine Adresse
  • Vertragsnummer
  • Zählernummer
  • Datum der Kündigung
  • Grund der Kündigung
  • eigenhändige Unterschrift

Übermittlung der Kündigung

Die Kündigung sollte idealerweise per Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Dies bietet Dir einen Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht beim Anbieter eingegangen ist. Alternativ kannst Du die Kündigung auch per Fax oder E-Mail senden, sofern Du eine Bestätigung über den Empfang der Kündigung erhältst.

Checkliste nach der Kündigung

Nachdem Du Deinen Gasvertrag gekündigt hast, solltest Du folgende Schritte nicht vergessen:

  • Kündigungsbestätigung einholen: Stelle sicher, dass Du eine Bestätigung Deiner Kündigung vom Anbieter erhältst.
  • Zählerstand notieren: Dokumentiere den Zählerstand zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und übermittle diesen sowohl an Deinen alten als auch an Deinen neuen Gasanbieter.

Übergangsregelungen prüfen: Informiere Dich, ob Du nach der Kündigung in eine Ersatzversorgung fällst und welche Konditionen dabei gelten.

Du hast weitere Fragen?

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