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Außergewöhnliche Umstände - Deine Rechte bei Flugverspätung & -ausfall

Außergewöhnliche Umstände - Deine Rechte bei Flugverspätung & -ausfall

Außergewöhnliche Umstände - Alles zu Rechten & Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung & -ausfall aufgrund höherer Gewalt

Kommt es bei Flügen zu Problemen, ist das für Reisende besonders ärgerlich. Aus diesem Grund werden Passagiere durch verschiedene Rechtsnormen geschützt. In vielen Fällen haben sie daher Anspruch auf Entschädigung. Eine besondere Rolle nehmen in diesem Zusammenhang die sogenannten “Außergewöhnlichen Umstände” ein. Was darunter zu verstehen ist und was sie für Deine Rechte bedeuten, klären wir in diesem Beitrag.

💬 Was Du in diesem Beitrag erfährst:

🗒 Inhalt

    1. Bedeutung: Was sind außergewöhnliche Umstände?

    Außergewöhnliche Umstände, oft auch höhere Gewalt genannt, sind unvorhersehbare und unvermeidliche Ereignisse, die trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden können.

    Außergewöhnliche Umstände sind immer dann von Bedeutung, wenn Flugverspätungen und Flugausfälle entstehen oder Flüge kurzfristig umgeleitet werden müssen. Kommt es zu solchen Flugstörungen und ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, haben Passagiere unter Umständen einen Anspruch auf Flugentschädigung. 

    Fälle von höherer Gewalt - und damit in Verbindung stehende Flugstörungen - können allerdings nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden. Eine Entschädigung muss sie dann nicht zahlen. 

    Aus diesem Grund ist es für Reisende wichtig, die Gründe für Verspätungen oder gestrichene Flüge zu kennen. 

    2. Beispiele für Außergewöhnliche Umstände

    Verschiedene Ereignisse treten immer wieder auf und sorgen im Flugverkehr regelmäßig für Störungen im Ablauf.

    Streik

    Für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken, ist vielerorts üblich und das gute Recht von Arbeitnehmern. Allerdings können Arbeitsniederlegungen, besonders wenn sie plötzlich und unangekündigt auftreten, die Abwicklung von Flügen erheblich beeinträchtigen. Streikt das Bodenpersonal, können Sicherheitskontrollen oder die Gepäckabwicklung nur begrenzt durchgeführt werden. Fluggesellschaften haben darauf in der Regel keinen Einfluss, weshalb Streiks auch für sie besonders ärgerlich sind. 

    Streiks gelten allerdings nur dann als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Flugrechts, wenn nicht das Personal der Airline streikt. Denn darauf hätten Airlines sehr wohl Einfluss, indem sie sich mit der Belegschaft auf Konditionen einigen.

    Mehr zu Rechten bei Flugstreiks erfährst Du in unserem Ratgeberbeitrag: Flugstreik: Fluggastrechte & Anspruch auf Entschädigung

    Wetterbedingungen

    Immer wieder kann es zu extremen Wetterbedingungen kommen. Orkane, Gewitter oder starker Schneefall stellen eine große Gefahr für den sicheren Flugbetrieb dar. 

    Verhindern lassen sie sich leider nicht, weshalb schlechtes Wetter der klassische Fall von höherer Gewalt ist.

    In unserem Ratgeber gehen wir genauer auf das Thema ein: Wetter - Entschädigung bei Flugverspätung & Flugausfall?

    Naturkatastrophen

    Ähnlich zu Wetterbedingungen verhält es sich mit Vulkanausbrüchen oder Erdbeben. Auch diese können einen sicheren Flugverkehr vermeiden, lassen sich mit menschlichen Mitteln aber nicht verhindern. Der Ausbruch des Eyjafjallajökull im Jahr 2010 ist eines der bekanntesten Beispiele für die Folgen von Naturkatastrophen. 

    Politische Unruhen

    Kommt es in einem Gebiet zu politischen Unruhen oder Kriegen, kann der Flugverkehr aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden. Dann ist es im Interesse von Reisenden und des Flugpersonals, Flüge dorthin zu streichen.

    Vogelschlag

    Ein Zusammenstoß mit Vögeln kann zu erheblichen Schäden am Flugzeug führen. Kann die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden, macht das unter Umständen einen ungeplanten Stopp notwendig. Gänzlich verhindern lässt sich Vogelschlag trotz aller Vorkehrungen durch die Airline nicht, weshalb hier ebenfalls höhere Gewalt angenommen wird. 

    Luftraumsperrung

    Ungeplante Sperrungen, beispielsweise wegen militärischer Operationen, können zu erheblichen Verzögerungen führen. Ein Beispiel aus jüngerer Vergangenheit ist die groß angelegte NATO-Übung Air Defender, aufgrund derer einige Teile des europäischen Luftraums gesperrt waren. 

    Für Fluggesellschaften bedeutet das, dass Flüge den Luftraum umfliegen müssen. Verspätungen sind in diesen Fällen sehr wahrscheinlich. Ändern kann dies die Airline jedoch nicht.

    Medizinischer Notfall

    Ein unerwarteter medizinischer Vorfall am Boden oder an Bord kann dazu führen, dass das Flugzeug verspätet startet, umgeleitet werden oder notlanden muss. Die damit verbundenen Verspätungen können nicht der Airline angelastet werden.

    3. Beispiele, die ausdrücklich keine außergewöhnlichen Umstände darstellen

    Fluggesellschaften nutzen nach Möglichkeit das Argument außergewöhnlicher Umstände, um sich von Schadensersatz zu befreien. In einigen Fällen ist dies nachvollziehbar und gerechtfertigt. Nicht selten kommen Airlines aber ihren Pflichten nicht nach, was Verspätungen und Ausfälle nach sich zieht. Einige dieser Fälle, in denen ausdrücklich keine höhere Gewalt vorliegt, sind:

    Technische Defekte

    Die Airline ist dafür verantwortlich, dass Flugzeuge in technisch einwandfreiem Zustand sind. Führen reguläre Defekte, die durch normale Wartung und Instandhaltung verhindert werden könnten, zu Flugstörungen, liegt das allein in der Verantwortung der Fluggesellschaft.

    Krankheit von Personal & Dienstzeitüberschreitung

    Kommt es durch einen plötzlichen Krankheitsfall innerhalb der Besatzung zu Verzögerungen, liegt auch das im Verantwortungsbereich der Airline. Es ist ihre Aufgabe, solche Fälle durch Ersatzpersonal abzudecken.

    Gleiches gilt, wenn eine schlechte Planung der Arbeitszeiten zu Problemen führt. Auch dieser Fall gehört nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.

    Mangelnde Enteisung

    Ein Problem, das im Winter und in kalten Regionen an Flughäfen immer wieder zu Verzögerungen führt, ist die Enteisung des Flugzeugs. Auch für die rechtzeitige Enteisung des Fliegers zu sorgen, liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft.

    Notlandung

    Im Gegensatz zu Notlandungen aufgrund eines medizinisches Notfalls, gehören Notlandungen wegen technischer Mängel oder schlechter Wartung nicht zu den Fällen höherer Gewalt.

    4. Flugrechte bei außergewöhnlichen Umständen

    Nachdem wir geklärt haben, was außergewöhnliche Umstände sind und welche Fälle dazu bzw. nicht dazu zählen, schauen wir uns nun an, was das für Deine Rechte im Fall von Verspätungen oder Ausfällen bedeutet.

    Fluggäste haben bestimmte Rechte, wenn es zu erheblichen Flugstörungen kommt. Für den Flugverkehr in der EU werden diese Rechte in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt. Ergänzend dazu können die Regeln des Montrealer Abkommens zur Anwendung kommen. 

    Grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigung laut EU-Verordnung

    Laut EU-Verordnung können Flugreisende unter bestimmten Umständen Entschädigungen fordern, beispielsweise bei:

    • Flugverspätung: Ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung entsteht, wenn die Verspätung bei Ankunft 3 oder mehr Stunden beträgt. 
    • Flugausfall: Entschädigung für einen annullierten Flug entsteht, wenn der Ausfall weniger als 14 Tage vorher angekündigt wurde.
    • Flugumleitung: Ein Entschädigungsanspruch bei Flugumleitung entsteht, wenn die Verspätung am eigentlichen Ziel mehr als 3 Stunden beträgt. 

    Besteht ein Entschädigungsanspruch, richtet sich die Höhe nach der Flugstrecke (zwischen Ab- und Zielflughafen). 

    • Bis 1.500 km: 250 €
    • 1.500 bis 3.500 km: 400 €
    • Über 3.500 km: 600 €

    Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen

    Wie bereits erwähnt, gilt der Anspruch auf Flugentschädigung nur, wenn die Fluggesellschaft die Ursache zu verantworten hat. Das heißt im Umkehrschluss: Hat die Fluggesellschaft die Ursache nicht zu verantworten - wie im Fall außergewöhnlicher Umstände - besteht kein Anspruch auf Entschädigungsleistung.

    Wer trägt die Beweislast

    Den Nachweis dafür, dass die Flugstörung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, muss die Fluggesellschaft erbringen. Das soll sicherstellen, dass sich die Airline nicht hinter dem Argument höherer Gewalt versteckt, um keine Entschädigung zu zahlen. 

    Bist Du von einer Flugverzögerung betroffen, solltest Du Dein Flugproblem aus diesem Grund dennoch bei uns einreichen. Über unsere umfangreiche Datenbank können wir ermitteln, ob ein Anspruch auf Flugentschädigung vorliegt oder nicht.

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    Anspruch auf Betreuungsleistungen

    Über den Entschädigungsanspruch hinaus haben Reisende Recht auf Betreuungsleistungen im Fall von Flugstörungen. Diese Betreuungsleistungen stehen Passagieren unabhängig davon zu, ob es sich um außergewöhnliche Umstände handelt oder nicht.

    Während langer Wartezeiten muss die Fluggesellschaft für das Wohl der Passagiere sorgen. Das heißt, sie muss ab gewissen Wartezeiten Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen. Zusätzlich muss sie Telefonate ermöglichen, um Angehörige zu erreichen. Nicht zuletzt muss sie bei Wartezeiten über Nacht auch für Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel inklusive Transfer aufkommen.

    5. Was tun, wenn es zu einer Flugstörung durch außergewöhnliche Umstände kommt

    Sollte es aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu Flugannullierungen oder Verspätungen kommen, ist die Airline Dein erster Ansprechpartner. Lass Dich genau über den weiteren Ablauf informieren. Lass Dir die Gründe im besten Fall schriftlich dokumentieren. Bewahre sämtliche Unterlagen für später auf.
    Bist Du bereits am Flughafen, solltest Du auf die Dir zustehenden Betreuungsleistungen bestehen. 

    Reiche Deinen Fall anschließend auf unserer Plattform zur Prüfung und Durchsetzung Deiner Rechte ein.

    Lukas Kaiser
    Leiter Kundenberatung
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