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Flug wegen Corona storniert - Diese Rechte auf Erstattung hast Du

Flug wegen Corona storniert - Diese Rechte auf Erstattung hast Du

Rechte bei Flugverspätung und Flugannullierung aufgrund von Corona

In den Jahren 2020-2021 wurde der internationale Personenflugverkehr durch die Ausbreitung des Coronavirus mehrmals nahezu vollständig zum Stillstand gebracht. Viele Länder haben Einreisestopps eingeführt und ihre Grenzen geschlossen, was zum Flugausfall für hunderttausende Passagiere geführt hat.

Ist Dein Flug aufgrund von Corona gestrichen worden? In unserem Ratgeberbeitrag informieren wir Dich darüber, wie lange Du noch Entschädigung aufgrund Deines ausgefallenen Fluges erhalten kannst und welche weiteren Rechte Du möglicherweise hast. 

💬 Was Du in diesem Beitrag erfährst:

🗒 Inhalt

    Deine Rechte bei Flugausfall wegen Corona - Flugkostenerstattung & Co. 

    Falls Dein Flug aufgrund von Corona ausgefallen ist, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Dir entweder 

    • Deine Flugkosten (den Ticketpreis) zu erstatten, 
    • alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten oder 
    • eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. 

    So kannst Du zumindest eine Rückerstattung Deines Geldes erhalten, insbesondere dann, wenn die Fluggesellschaft keine alternativen Flüge anbieten kann. Diese Regelung ist in Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgelegt. Airlines bieten betroffenen Passagieren gern Gutscheine an, um sicherzustellen, dass auch künftige Flüge mit ihnen gebucht werden. Du hast jedoch die Wahl und kannst auf die Auszahlung des Betrages bestehen.

    Corona-Virus - Grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung

    Fluggesellschaften sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn es aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu Flugstörungen kommt. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 wird ein Umstand als außergewöhnlich betrachtet, wenn die Verzögerung oder Annullierung auf Gründen beruht, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Die EU-Kommission erklärte am 18. März 2020, dass die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden sollten. 

    Ein Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen oder Flugausfälle aufgrund von Corona besteht folglich nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Airlines von ihrer Verpflichtung zur Rückerstattung des Flugtickets wegen Corona befreit sind; dieses Recht bleibt bestehen.

    Während der Covid-19-Pandemie haben zahlreiche Länder in Europa und weltweit ihre Grenzen geschlossen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. In Europa waren die Grenzen schneller wieder geöffnet, aber außerhalb Europas sah die Situation anders aus. Viele Länder erließen offizielle Reisewarnungen und führten strenge Quarantäne- sowie Testanforderungen ein, begleitet von lokalen Lockdowns, was zu erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr in Europa führte. Zusätzlich führte das Auftreten von Virus-Mutationen zu weiteren Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr. 

    Wenn ein Flug aufgrund von Grenzschließungen oder Einreiseverboten ausgefallen ist, hast Du keinen Anspruch auf Entschädigung, da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Dennoch kannst Du die Erstattung der Ticketkosten oder eine Umbuchung beantragen.

    Du willst mehr über außergewöhnliche Umstände bei Flugstörungen erfahren? Dann informiere Dich über Deine Rechte bei Flugstreik oder Unwetter im Flugrecht. 

    Ausnahmen: In diesen Fällen hast Du Anspruch auf Entschädigung wegen des Corona-Virus

    Es kommt häufig vor, dass Airlines behaupten, Flüge aufgrund außergewöhnlicher Umstände abzusagen, was nicht immer der Fall ist. Es gibt bestimmte Bedingungen, unter denen Du neben einer Rückerstattung auch Anspruch auf Entschädigung bei Deinem gecancelten Flug aufgrund von Corona haben könntest. 

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Du einen Anspruch auf Entschädigung hast:

    • Die Fluggesellschaft hat den Flug aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen. 
    • Der Flug wurde gestrichen, obwohl keine Einschränkungen durch Grenzschließungen oder behördliche Regelungen auf der Flugroute vorlagen.
    • Es gab keine offizielle Reisewarnung für Dein Zielgebiet. 

    Hat Dir die Airline zudem die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum mitgeteilt, könnte Dir ein Anspruch auf Entschädigung zustehen. Wenn die Airline die Annullierung jedoch mehr als 14 Tage im Voraus angekündigt hat, steht Dir keine Entschädigung zu, sondern lediglich die Rückerstattung der Ticketkosten.

    Wir stehen Dir gerne zur Seite und prüfen, ob Du Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung bei Flugausfall hast.

    Deine Rechte, wenn Dein Pauschalurlaub abgesagt wurde?

    Die Rechte von Pauschalurlaubern sind durch die EU-Pauschalreise-Richtlinie geschützt. Wenn eine Pauschalreise nicht durchgeführt werden kann, hat der Veranstalter das Recht, sie abzusagen, und die Reisenden haben Anspruch auf Rückerstattung. Diese Regelung gilt auch für Pauschalreisen, die aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnten.

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    Der schlimmste Fall: Rückflug gestrichen und Du steckst am Urlaubsort fest

    Gerade während Corona kam es häufig vor, dass Reisende am Urlaubsort festsaßen. Doch auch unabhängig von Corona gilt in einem solchen Fall: Wende Dich direkt an den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, um alternative Beförderungsmöglichkeiten zu klären.

    Im Allgemeinen haben Reisende mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter einen Beförderungsvertrag. Das bedeutet, dass sie Anspruch auf alternative Beförderung oder Umbuchung haben, um sicher nach Hause zu kommen. Wenn es keine Aussicht auf eine zeitnahe alternative Beförderung gibt oder eine Ausreise aufgrund von Grenzschließungen oder anderen Gründen nicht möglich ist, kannst Du Kontakt zum Deutschen Konsulat vor Ort aufnehmen.

    Wie lange kannst Du Deine Ansprüche wegen Flugannullierungen aufgrund von Corona durchsetzen?

    Die Verjährungsfrist für Forderungen im Zusammenhang mit Flugproblemen variiert je nach Land. In Deutschland wird die Verjährungsfrist vom Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 195, 199 BGB) geregelt.

    Gemäß diesen Vorschriften beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre und endet jeweils am Ende des Kalenderjahres. Das bedeutete, dass Ansprüche aus Flugausfällen im Jahr 2020 bis zum 31. Dezember 2023 geltend gemacht werden können.

    In anderen Ländern wie Frankreich gelten teilweise noch längere Verjährungsfristen von bis zu 5 Jahren.

    Grundsätzlich wird empfohlen, Ansprüche so schnell wie möglich geltend zu machen. Insbesondere bei kleineren Fluggesellschaften besteht die Gefahr, dass sie Jahre später nicht mehr am Markt existieren und keine Entschädigung mehr gezahlt werden kann. Zögere nicht und setze noch heute Deine Ansprüche wegen Flugausfällen durch Corona mit Fine. durch.

    Statistik zu Flugausfällen während der Corona-Pandemie

    Die Corona-Pandemie führte in vielen Ländern zeitweise zu erheblichen Einschränkungen im Passagierflugverkehr aufgrund von Grenzschließungen und Reisebeschränkungen. Teilweise brach der Flugverkehr weltweit um über 50 Prozent ein.

    In den Jahren vor dem Ausbruch der Corona-Krise verzeichnete die jährliche Anzahl der Flüge einen stetigen Anstieg, und im Jahr 2019 wurden weltweit fast 47 Millionen Flüge durchgeführt. Die Anzahl der weltweiten Flüge im Jahr 2020 sank aufgrund der Corona-Pandemie drastisch auf etwa 22 Millionen ab. Im Jahr 2022 erreichte sie weiterhin nur rund 32 Millionen Flüge. 

    Mit Fine. erfährst Du in kürzester Zeit, welche Ansprüche Dir bei Deinem verspäteten Flug oder bei Flugausfall zustehen.

    Du willst mehr über Deine Rechte als Passagier lesen? Dann schau doch bei unserem Ratgeberbeitrag “EU-Fluggastrecht: Deine Rechte als Passagier“ vorbei.

    Lukas Kaiser
    Leiter Kundenberatung
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