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Montrealer Abkommen - Deine Rechte bei Gepäckverlust & Flugverspätung

Montrealer Abkommen - Deine Rechte bei Gepäckverlust & Flugverspätung

Montrealer Abkommen - Höchstgrenzen und Rechte bei Flugverspätung oder Gepäckverlust

Täglich werden unzählige Güter auf dem Luftweg von einem Ort zum anderen transportiert. Probleme lassen sich dabei nicht verhindern. Im Rahmen der Globalisierung wurden international einheitliche Regelungen nötig, die die Haftungsfrage bei Schäden oder Verlust klären. Diese Regelungen wurden mit dem Montrealer Übereinkommen geschaffen.

💬 Was Du in diesem Beitrag erfährst:

🗒 Inhalt

    Was ist das Montrealer Übereinkommen

    Das Montrealer Übereinkommen, auch bekannt als Montrealer Abkommen, wurde am 28.05.1999 zwischen einer Vielzahl an Ländern geschlossen. Ziel des Übereinkommens war es, einheitliche und moderne Vorschriften für die Beförderung im internationalen Luftverkehr zu schaffen. Das Montrealer Übereinkommen löste in den unterzeichnenden Staaten das bis dahin geltende Warschauer Abkommen ab.

    Mit dem Montrealer Übereinkommen wird die Frage der Haftung durch die Fluggesellschaft im Fall von Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck und Gütern entstehen, geklärt. Kommt es zu Schäden, sind die Fluggesellschaften grundsätzlich verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.

    Vertragsstaaten des Montrealer Abkommens

    Seit dem Abschluss des Montrealer Abkommens im Jahr 1999 haben mittlerweile über 130 Staaten das Abkommen unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem

    • die Länder der Europäischen Union, 
    • die USA, Kanada, Australien und Japan

    Auch die meisten der beliebten Urlaubsländer wie Thailand, Indonesien oder Panama sind dem Abkommen mittlerweile beigetreten.

    Anwendungsbereich des Montrealer Abkommens

    Das Montrealer Abkommen gilt für Beförderungen von Passagieren, Reisegepäck und Gütern, sofern diese gegen Bezahlung erfolgen. Es ist auch anwendbar, wenn die Beförderung unentgeltlich ist, solange sie von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird. Das bedeutet, dass private Beförderungen von Personen, Gepäck oder Gütern nicht unter das Abkommen fallen.

    Beförderungen zwischen 2 Orten im gleichen Land werden grundsätzlich nicht vom Montrealer Übereinkommen gedeckt. In Europa legt allerdings die Verordnung EG 889 / 2002 fest, dass das Montrealer Abkommen auch für Inlandsflüge innerhalb der EU gilt.

    Ansprüche gemäß des Montrealer Abkommens

    Aus dem Montrealer Übereinkommen leiten sich unterschiedliche Schadensersatzansprüche ab. Im folgenden fokussieren wir uns auf Entschädigungsansprüche bei

    • Personenschäden
    • Gepäckproblemen
    • Flugverspätung

    Personenschäden

    Unfälle lassen sich auch bei Flugreisen leider nie ganz vermeiden. Wenn ein Passagier an Bord des Flugzeugs oder während des Ein- oder Aussteigens verletzt wird oder gar stirbt, ist die Fluggesellschaft in der Pflicht, dafür zu haften.

    Für Personenschäden gelten folgende Haftungsgrenzen

    • Grundsätzlich gilt bei Personenschäden das “vermutete Verschulden” durch die Airline. Die Fluggesellschaft haftet daher in voller Höhe. 
    • Kann die Airline beweisen, dass sie keine Schuld am Unfall trägt, ist sie bis zu einer Höhe von 128.821 Sonderziehungsrechten (mehr zu Sonderziehungsrechten siehe unten) haftbar.
    • Ein vollständiger Haftungsausschluss der Fluggesellschaft ist nur dann möglich, wenn sie nachweist, dass der Passagier selbst für den Schaden verantwortlich war.

    Exkurs: Sonderziehungsrechte

    Sonderziehungsrechte (SZR) stellen eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF) dar. Die SZR werden häufig im Transportrecht als Umrechnungseinheit für Schäden verwendet.

    Das Sonderziehungsrecht setzt sich aus den 5 wichtigsten Währungen US-Dollar, Euro, britisches Pfund, YEN und dem chinesischen Yuán zusammen. Es wird tagesaktuell umgerechnet und unterliegt folglich regelmäßigen Schwankungen.

    Den aktuellen Umrechnungskurs findest Du unter anderem hier: CUEX (externe Website)

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    Gepäckprobleme

    Ein Anspruch auf Entschädigung besteht laut Montrealer Abkommen auch bei Sachschäden am Gepäck. Als Sachschaden gilt, wenn Gepäck beschädigt oder zerstört wurde oder gänzlich verloren geht.

    In der Frage der Haftung gilt auch bei Gepäckschäden das vermutete Verschulden durch die Airline. Die folgenden Haftungsgrenzen sind dabei definiert:

    • Die Haftungshöchstgrenze bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung beträgt 1.288 SZR.
    • Die Haftungshöchstgrenze entfällt jedoch, wenn der Passagier nachweisen kann, dass der Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Airline entstanden ist.
    • Es besteht kein Haftungsanspruch gegenüber der Airline mehr, wenn das Gepäckstück bereits vor dem Transport beschädigt war oder wenn der Schaden entstanden ist, weil das Gepäckstück für den Transport ungeeignet war.

    Du willst mehr über Deine Rechte bei Gepäckproblemen wissen? Dann hilft Dir unser Beitrag "Entschädigungsansprüche bei Gepäckverlust und -schäden" weiter.

    Verspätungsschäden

    Entschädigung bei Flugverspätung

    Verspätungen gehören zum Alltag an den Flughäfen weltweit. Leidtragende sind die Reisenden, die wichtige Termine verpassen oder verspätet in den langersehnten Urlaub starten können. Dank des Montrealer Abkommens besteht in solchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung.

    Um eine Entschädigung zu erhalten, muss jedoch ein konkreter Schaden aufgrund der Verspätung vorliegen. Das bedeutet, der Schaden muss sich genau beziffern lassen. Das ist dann möglich, wenn Anschlusstermine nicht eingehalten werden konnten. Beispiele sind Anschlussflüge oder Angebote wie eine Kreuzfahrt. Auch Überstunden für Mitarbeiter können konkret beziffert werden. 

    Im Fall von Verspätungsschäden gilt ebenfalls das vermutete Verschulden durch die Airline. Die Haftungsgrenzen bei Flugverspätung sind:

    • Die Haftungshöchstgrenze beträgt 5.346 SZR
    • Kann der Passagier der Airline Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen, entfällt die Höchstgrenze
    • Kann die Airline wiederum nachweisen, dass sie nicht Schuld an der Verspätung trägt, kann sie sich von der Haftung befreien

    Hinweis: Oft ist es schwer oder nicht möglich, den exakten Schaden durch eine Flugverspätung zu bestimmen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sichert Flugreisenden in der EU ebenfalls das Recht auf Entschädigung wegen Flugverspätungen zu. Bei diesen Entschädigungen handelt es sich um Pauschalen  – unabhängig vom tatsächlichen Schaden. Eine genaue Berechnung des Schadens ist also nicht nötig.

    Außerdem wird hierbei die Entschädigung direkt dem Reisenden ausgezahlt, wohingegen sie nach dem Montrealer Abkommen dem Vertragspartner zusteht. Im Fall von Geschäftsreisen können Unternehmen eine Entschädigung anhand des Montrealer Abkommen einfordern, während Mitarbeitende eine Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung einklagen können. 

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    Entschädigung bei verspätetem Gepäck

    Es kommt nicht selten vor, dass das eigene Gepäck verspätet am Zielort ankommt. Neben zusätzlichem Zeitaufwand bedeutet das meist auch zusätzliche Kosten für Reisende. Die Kosten, die für sämtliche notwendigen und angemessenen Ersatzbeschaffungen anfallen, müssen in diesem Fall von der Airline kompensiert werden.

    Credentials - @yourturn - Unsplash

    Lukas Kaiser
    Leiter Kundenberatung
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