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Flugstreik: Fluggastrechte & Anspruch auf Entschädigung

Flugstreik: Fluggastrechte & Anspruch auf Entschädigung

Streik: Fluggastrechte & Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall wegen Streik am Flughafen

Flugstreiks – kaum etwas frustriert Reisende mehr. Streiks am Flughafen zählen zu den größten Ärgernissen für alle, die auf den Flugverkehr angewiesen sind. Wenn das Bodenpersonal oder die Piloten streiken, hat das Konsequenzen für große Teile des Flugverkehrs. Die Folge: zahlreiche Flugverspätungen und Flugausfälle. Der lang geplante Urlaub oder die wichtige Geschäftsreise können häufig nicht stattfinden.

Fällt der eigene Flug aufgrund eines Streiks aus, stellt sich die Frage, welche Rechte man als Passagier in einem solchen Fall hat. Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung? Und wenn ja, wer zahlt in dem Fall? Unser umfassender Ratgeberbeitrag liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Erfahre hier, welche Rechte Dir als Flugpassagier zustehen und welche Entschädigungen Du erwarten kannst.

💬 Was Du in diesem Beitrag erfährst:

  • Selbst bei Flugstreiks haben Passagiere oft Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung.
  • Bei Streiks des eigenen Airline-Personals besteht Anspruch auf Entschädigung von 250 - 600 Euro, abhängig von Flugstrecke und Verspätungsdauer.
  • Bei Streiks, die außergewöhnliche Umstände darstellen, entfällt die Entschädigungspflicht. Fluggesellschaften müssen jedoch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Passagiere schnellstmöglich ans Ziel zu bringen. Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Reisende in diesen Fällen

🗒 Inhalt

    Streik ist nicht gleich Streik - Wann Du einen Anspruch auf Entschädigung hast

    Was ist ein Flugstreik überhaupt?

    Ein Flugstreik bezeichnet die Arbeitsniederlegung von Beschäftigten im Luftverkehr, um bestimmte Forderungen durchzusetzen, etwa Lohnerhöhungen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder der Arbeitszeiten, etc.

    Ein Flughafenstreik kann verschiedene Gruppen betreffen, darunter Piloten, Kabinenpersonal, Bodenpersonal, Fluglotsen oder anderes Flughafenpersonal. Flugstreiks führen oft zu erheblichen Störungen im Flugverkehr, einschließlich Verspätungen, Annullierungen von Flügen und anderen Unannehmlichkeiten für Reisende.

    Arten von Flugstreiks

    1. Pilotenstreik: Hierbei legen die Piloten einer oder mehrerer Fluggesellschaften die Arbeit nieder, oft um bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne oder andere tarifliche Vereinbarungen zu fordern.
    2. Kabinenpersonalstreik: Das Kabinenpersonal (Stewardessen und Stewards) streikt häufig aus ähnlichen Gründen wie die Piloten, einschließlich Forderungen nach besseren Arbeitszeiten und -bedingungen sowie Lohnerhöhungen.
    3. Bodenpersonalstreik: Das Bodenpersonal, das für die Abfertigung der Passagiere und das Handling des Gepäcks zuständig ist, kann ebenfalls streiken. Ein Streik Bodenpersonal Flughafen kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung und Verzögerungen beim Abflug führen.
    4. Fluglotsenstreik: Fluglotsen sind für die Sicherstellung des sicheren Flugverkehrs verantwortlich. Ein Fluglotsenstreik kann große Auswirkungen haben, da Flüge verschoben oder gestrichen werden müssen, wenn nicht genügend Lotsen zur Verfügung stehen.
    5. Sicherheitspersonalstreik: Auch das Sicherheitspersonal an Flughäfen kann streiken, was zu langen Wartezeiten bei den Sicherheitskontrollen und möglichen Flugverspätungen führt.

    Wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei Streik?

    Doch haben Passagiere nun Anspruch auf Flugentschädigung, wenn es durch einen Flugstreik zu Flugproblemen wie Ausfällen oder Verspätungen kommt? Wie so oft, lautet die Antwort: Es kommt darauf an. 

    Eine Flugentschädigung wird von der Airline gezahlt. Die Entschädigung muss sie aber nur zahlen, wenn sie das Flugproblem zu verantworten hat. Die Fluggesellschaft hat das Problem nicht zu verantworten, wenn außergewöhnliche Umstände (oft auch höhere Gewalt bezeichnet) vorliegen.
    Von außergewöhnlichen Umständen spricht man immer dann, wenn die Fluggesellschaft einen Ausfall oder eine Verspätung des Fluges beim Streik selbst dann nicht verhindern konnte, wenn sie alles in ihrer Macht stehende dafür unternimmt.

    Ist ein Streik nun höhere Gewalt? Die Antwort ist abhängig vom Einzelfall. Es lassen sich zwei Fälle unterscheiden.

    Bei einem Streik durch das Airline-Personal (Pilotenstreik, Streik der Kabinen-Crews, etc.) liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Denn die Fluggesellschaft hätte den Streik durch eigenes Handeln sehr wahrscheinlich verhindern können, etwa indem sie höhere Gehälter zahlt oder für bessere Arbeitsbedingungen sorgt. 

    Urteil des EuGH: Entschädigung bei Streik durch das Airline-Personal

    2018 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch bei Streik für ausgefallene oder verspätete Flüge Entschädigung gezahlt werden muss, wenn die Airline für die Ursache des Streiks verantwortlich ist und die Möglichkeit gehabt hätte, Gegenmaßnahmen zu treffen. Im Jahr 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut bestätigt, dass Flugreisende unter Umständen Anspruch auf Entschädigung haben können, wenn es zu Streiks kommt, die vom gewerkschaftlich organisierten Airline-Personal durchgeführt werden. Vor dieser Entscheidung wurden Streiks lange Zeit als außergewöhnliche Umstände betrachtet, bei denen die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigung befreit war.

    Urteil des EuGH: Entschädigung bei wildem Streik 

    In einer wegweisenden Entscheidung des EuGH im Jahr 2020 (Rechtssache C-28/20), wurde festgelegt, dass Fluggäste auch dann Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Flug wegen eines wilden Streiks, also eines Streiks, der nicht von der Gewerkschaft organisiert wurde, ausfällt oder erheblich verspätet ist. In dem Fall ging es um die massenweisen Krankmeldungen von TUI-Piloten im Herbst 2016. Da der Konzern diese durch Fusionsverhandlungen und schlechtes Krisenmanagement selbst mitverschuldet hatte, wurde hier kein außergewöhnlicher Umstand gesehen. Hierdurch werden die Fluggastrechte gestärkt und eine wichtige Klarstellung geschaffen, um auch in solchen Fällen Schutz und Entschädigung zu gewährleisten.

    Bei allen anderen Flughafenstreiks - Streik des Sicherheitspersonals am Flughafens, Fluglotsenstreik, etc.) - handelt es sich nicht um Angestellte der Airline. Die Airline hat keinen Einfluss darauf, ob es zum Flughafenstreik kommt. Der Streik gilt in diesem Fall als höhere Gewalt.

    Urteil des EuGH: Streik als außergewöhnlicher Umstand

    Im Jahr 2018 erging in diesem Zusammenhang ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-195/17. In diesem Urteil wurde klargestellt, dass auch Streiks des Flugpersonals grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand gelten können, der die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Zahlung von Entschädigungen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 entbindet. Dies bedeutet, dass Fluggesellschaften in bestimmten Fällen keine Entschädigungen zahlen müssen, wenn der Flug wegen eines Streiks ausfällt oder erheblich verspätet ist. Allerdings muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass der Streik tatsächlich die einzige Ursache für den Flugausfall oder die Verspätung war und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Auswirkungen des Streiks zu minimieren.

    Flugausfall und Flugverspätung: In welchen Fällen gibt es Schadensersatz bei Streik?

    Wie wir bereits festgestellt haben, kann Dir im Falle eines Streiks am Flughafen immer dann eine Entschädigung zustehen, wenn es durch einen Streik zu Flugproblemen kommt, der Streik aber keine höhere Gewalt darstellt. Dann gelten die Regeln zur Entschädigung bei Flugausfall bzw. Entschädigung bei Flugverspätung.

    Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt relativ detailliert fest, für welche Flugprobleme Du welche Entschädigung fordern kannst.

    Von den europäischen Flugrechten abgedeckt sind zunächst alle Flüge, die an einem Flughafen in der EU starten oder Flüge, die an einem Flughafen der EU enden, wenn die Airline ebenfalls ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat hat.

    Im Fall einer Flugverspätung durch den Streik, kannst Du eine Entschädigung fordern, wenn sich Deine Ankunft um mindestens 3 Stunden verspätet.

    Im Fall eines Flugausfalls durch den Streik, kannst Du eine Entschädigung fordern, wenn Du über den Flugausfall weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurdest und Dein Abflug mehr als 2 Stunden früher erfolgte oder Du mehr als 4 Stunden später am Ziel ankamst. 

    Wurdest Du sogar weniger als 7 Tage vor Abflug informiert, dass der Flug annulliert wird, hast Du Entschädigungsanspruch, wenn Dein Abflug mehr als 1 Stunde früher erfolgt oder Du mehr als 2 Stunden später am Zielflughafen angekommen bist.

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    Flugrecht: Welche Passagierrechte Du bei Flugausfall oder Flugverspätung wegen Flugstreik hast

    Unabhängig vom und zusätzlich zum Anspruch auf Schadensersatz bei Ausfall oder Verspätung wegen Streik, sichert die EU-Fluggastverordnung Reisenden, die von einem Streik betroffen sind, weitere Passagierrechte zu. Du hast folgende Fluggastrechte bei Streik, unabhängig von der Art des Streiks. 

    Ersatzbeförderung

    Auch bei Flugausfällen aufgrund von Streiks stehen Dir klare Rechte zu. Die Fluggesellschaft muss Dich zeitnah über die Annullierung der Flugreise informieren und eine geeignete Ersatzbeförderung zur Verfügung stellen – sei es per Bahn, Bus oder anderem Flug. Beachte jedoch, dass nicht jede vorgeschlagene Option für Dich akzeptabel sein muss. Falls der angebotene Ersatzflug Dir nicht zusagt, kannst Du eine Rückerstattung des Flugpreises verlangen. Oft versuchen Airlines, Ausfälle über ihre Partnerfluggesellschaften abzufedern. Dennoch hast Du auch die Möglichkeit, selbst kostenlos umzubuchen oder den Flug komplett zu stornieren, in der Regel online über die Buchungsseite der Airline.

    Betreuungsleistungen

    Bei längeren Wartezeiten (Abhängig von der Flugdistanz ab 2, 3 oder 4 Stunden) hast Du Anspruch auf Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und gegebenenfalls Hotelübernachtungen. Hattest Du Hotelkosten und hast diese zunächst selbst bezahlt, kannst Du Dir das Geld dafür später von der Airline zurückholen. 

    Hier findest Du eine entsprechende Mustervorlage: Muster - Erstattung der Hotelkosten

    Die Betreuungsleistungen muss die Airline erfüllen. Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Fluggesellschaften ihren Informationspflichten nicht ausreichend nachkommen oder Betreuungsleistungen verweigern. Deshalb ist es wichtig, seine Rechte mithilfe von Experten durchzusetzen.

    Rückerstattung des Tickets

    Verspätet sich Dein Flug mehr als 5 Stunden oder wird der Flug ersatzlos gecancelt, kannst Du den Flug stornieren und eine Flugkostenerstattung des Ticketpreises fordern. Die Airline muss Dir dann das für das Ticket gezahlte Geld in voller Höhe zurückzahlen. 

    Umbuchung

    Alternativ können Passagiere statt einer Kostenrückerstattung auch den Flug umbuchen und von der Fluggesellschaft verlangen, die Kosten für ein Ticket für einen entsprechenden Flug zu übernehmen.

    Was tun, wenn der Flughafen oder die Airline streikt?

    Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt oder erheblich verspätet ist, sollten Fluggäste umgehend das Personal der Fluggesellschaft kontaktieren, um Informationen über die Situation und die angebotenen Ersatzbeförderungen zu erhalten. 

    • Es ist ratsam, die Situation zu dokumentieren, einschließlich von Boarding-Pässen, Buchungsbestätigungen und Mitteilungen der Fluggesellschaft. Lass Dir den Verspätungsgrund unbedingt von der Airline schriftlich bestätigen.
    • Solltest Du zusätzliche Ausgaben haben, sammle alle Zahlungsbelege, um später eine Rückerstattung der Kosten bei der Airline beantragen zu können.
    • Fordere Deine Entschädigung im Falle von Flugverspätungen oder Flugausfällen wegen des Streiks einfach und schnell mit fine. zurück

    Fazit: Auch im Streikfall kannst Du eine Entschädigung möglich sein

    Streiks können zu erheblichen Problemen für Fluggäste führen, doch die EU-Fluggastrechte bieten einen gewissen Schutz. Bei einem Flugausfall oder einer erheblichen Verspätung wegen Streiks haben Fluggäste möglicherweise Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen, es sei denn, die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände nachweisen. Kann die Airline diesen Nachweis nicht erbringen, solltest Du Dein Recht auf Entschädigung prüfen und einfordern.

    Lukas Kaiser
    Leiter Kundenberatung
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